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Helferfreistellung

Wer Beschäftigte für Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz freistellt, zahlt den Lohn weiter und hat Anspruch auf Erstattung. Am Antrag scheitert es trotzdem – dieses Portal nimmt ihn ab.

Ausgangslage

Der Anspruch steht im Gesetz, die Erstattung holt sich trotzdem kaum jemand. Der Betrieb weiß nicht, welche Zahlstelle zuständig ist und welches Formular sie sehen will; die Einsatzdaten liegen bei der Organisation, die Lohndaten in der Personalabteilung, und zusammengeführt werden sie per E-Mail – samt Gehaltsangaben, die die Einsatzorganisation nichts angehen. Dazu läuft ab dem Einsatzdatum eine Frist, an die niemand erinnert, bis sie vorbei ist. Am Ende bleibt die Fortzahlung beim Arbeitgeber hängen, und das trifft die kleinen Betriebe, die ihre Leute trotzdem gehen lassen.

Was wir gebaut haben

Das Portal führt die drei Beteiligten in einem Vorgang zusammen, ohne sie einander offenzulegen: Die Organisation erfasst den Einsatz und lässt die Teilnahme von der Einsatzkraft bestätigen, der Arbeitgeber trägt nach einmaliger Bevollmächtigung die fortgezahlten Beträge ein, und daraus entstehen Erstattungsbetrag, Höchstbetragsprüfung und das ausgefüllte Formular der zuständigen Zahlstelle als PDF. Die Einreichungsfrist rechnet das Portal je Antrag aus und erinnert zweistufig daran. Waren mehrere Betriebe im selben Einsatz, entsteht je Betrieb ein eigener Antrag mit eigenen Lohndaten. Daneben steht der Ratgeber auf helferfreistellung.de, der die Rechtslage je Bundesland erklärt und ohne Konto vorrechnet, was zu erwarten ist.

Worauf es hier ankam

Getrennt gespeichert, nicht getrennt angezeigt

Lohnangaben liegen verschlüsselt und tauchen in keinem Protokoll auf; die Einsatzbescheinigung der Organisation enthält keine einzige davon. Dass die Organisation sie nicht sieht, ist keine Einstellung, die jemand umlegen könnte.

Das Formular der Zahlstelle, nicht irgendeines

Welches Formular gilt, hängt an der auszahlenden Stelle. Diese Zuordnung kennt das Portal – der Betrieb sucht sie nicht und füllt sie nicht aus.

Die Frist rechnet das Portal

Sie läuft ab dem Einsatzdatum und wird je Antrag berechnet. Erinnert wird rechtzeitig und ein zweites Mal, statt hinterher festzustellen, dass es zu spät war.

Ohne Vollmacht kein Antrag

Für einen Betrieb entsteht erst dann ein Antrag, wenn er das Portal einmalig digital bevollmächtigt hat – auch nicht versehentlich.

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